Jedes Kind hat das Recht auf Impfungen gegen verhütbare Krankheiten (UNO-Kinderrechtskonvention)


Infektionskrankheiten können schwere Folgen haben. Impfungen sind der wirksamste Schutz – nicht nur für das eigene Kind, sondern auch für Neugeborene, Schwangere, andere Kinder oder Erwachsene.
Die Eidgenössische Kommission für Impffragen und das BAG geben die Impfempfehlungen in der Schweiz heraus.
Jedem Kind spricht die UNO-Kinderrechtskonvention das Recht auf Impfung gegen verhütbare Krankheiten und Gesundheit zu (die Schweiz ratifizierte 1997 das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes).
Die Eltern haben das Recht der elterlichen Sorge zum Wohl des Kindes. Wenn ein Kind in der Schweiz nicht entsprechend unserem Impfplan geimpft wird, wird das Recht des Kindes verletzt, vor vermeidbaren Krankheiten geschützt zu werden.